BMF: USt-Befreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG) - Anerkennung der Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke
Seit 1.7.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die für den Ausführer bestimmten Ausgangsvermerke werden hierbei auf Grundlage des Eingangs der elektronischen Ausgangsbestätigung bzw. des Kontrollergebnisses von der Ausfuhrzollstelle erstellt. Neben dem klassischen Ausgangsvermerk werden je nach Fallgestaltung auch andere Ausgangsvermerke im IT-Verfahren ATLAS erzeugt, die den quer eingedruckten Hinweis "Ausgangsvermerk" enthalten.
Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF für die Anerkennung dieser Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke ein Schreiben veröffentlicht.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV D 3 -S-7134 / 07 / 10003-02 vom 23.01.2015