BFH: Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig
Der BFH hat mit Urteil vom 17.5.2017 – V R 52/15 - wie folgt entschieden: Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig.
→ Die Entscheidung ist zu einer traditionellen Freimauerloge ergangen. Das Urteil des BFH könnte sich aber auch auf Vereine auswirken, die die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen, aber wie z.B. Schützenbruderschaften, Männergesangsvereine oder Frauenchöre Männer oder Frauen ohne sachlichen Grund von der Mitgliedschaft ausschließen (s. auch PM BFH vom 2.8.2017).