BT: Totalverluste aus Termingeschäften: Keine Angaben zu Gerichtsverfahren
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren es wegen Nichtberücksichtigung von Totalverlusten aus Termingeschäften oder wegen Nichtberücksichtigung von Verlusten aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen, die aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern entstanden sind, gibt. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/18561) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18094) mit. Wegen der weitgehend anonymen Erhebung der Kapitalertragsteuer gebe es auch keine Daten über die erzielten Gewinne und Verluste aus Termingeschäften.
(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 443/2020 vom 30.4.2020)