FinMin Baden-Württemberg: Tipps zu Photovoltaikanlagen
Das FinMin Baden-Württemberg hat eine Broschüre zur umsatz- und einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Photovoltaikanlagenveröffentlicht. Sie befasst sich u. a. mit der Kleinunternehmerregelung, der Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung und mit dem Vorsteuerabzug. Beispielsfälle veranschaulichen die Thematik. Auch die neu geregelte Frage der steuerlichen Behandlung von dachintegrierten Photovoltaikanlagen wird dargestellt. Diese dachintegrierten Anlagen könnten wie die herkömmlichen Aufdachanlagen innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben werden. Der Ratgeber steht auf der Internetseite des FinMin Baden-Württemberg zum Download bereit. Sie können auch dem direkten Link zum PDF folgen.
(PM FinMin Baden-Württemberg vom 10.9.2010)