BFH: Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung
Der BFH hat mit Urteil vom 17.1.2019 - III R 49/17 - entschieden: Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht.