BFH: Teilweise Steuerfreiheit von Zahlungen in schweizerische Pensionskasse zum Ausgleich von Rentenminderungen wegen vorzeitigen Ruhestandes
Der BFH hat mit Urteil vom 17.5.2017 – X R 10/15 – wie folgt entschieden:
1. Eine Spezialeinlage, die ein Arbeitgeber in eine schweizerische Pensionskasse zur Erleichterung des vorzeitigen Ruhestandes seines Arbeitnehmers und zum Ausgleich der damit verbundenen Rentenminderungen leistet, kann gemäß § 3 Nr. 28 EStG zur Hälfte steuerfrei sein. Voraussetzung ist aber, dass die Zahlung in das Obligatorium der Pensionskasse geleistet wird.
2. Soweit die Spezialeinlage nicht gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei ist, kann sie gemäß § 34 i.V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG ermäßigt besteuert werden.