BFH: Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis
Der BFH hat im Urteil vom 29.6.2011 – IX R 63/ 10 – entschieden: Der Erwerb eines Grundstücks in Erfüllung eines Vermächtnisses ist ein teilentgeltlicher und damit i. R. d. Besteuerung nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2 EStG aufteilbarer Vorgang, wenn der Vermächtnisnehmer für den Erwerb des vermachten Gegenstands eine Gegenleistung erbringen muss, deren Wert die vermächtnisweise Zuwendung nicht ausgleicht.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2133-7 unter www.betriebs-berater.de