FG Münster: Teilbetriebsveräußerung eines Getränkehändlers
Das FG Münster hat im Urteil vom 28.2.2012 – 1 K 2523/09 G – Voraussetzungen für die Annahme einer (steuerbegünstigten) Teilbetriebsveräußerung eines Getränkehändlers aufgestellt, der den Geschäftsbereich Belieferung von Gastronomiebetrieben veräußert und Getränkeabholmärkte sowie das zur Leergutsortierung genutzte Grundstück zurückbehält. Das FG sah die Voraussetzungen dafür als nicht erfüllt an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das FG hatte die Revision zugelassen (Az. des BFH: IV R 17/12).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-1506-2 unter www.betriebs-berater.de
(Quelle: Mitteilung FG Münster vom 1.6.2012)