FG Niedersachsen: Teil-Einspruchsbescheid und Vorläufigkeitsvermerk
Mit Urteil vom 12.12.2007 – 7 K 249/07 – hat das FG entschieden, dass der Vorläufigkeitsvermerk „Änderungen dieser Regelung werden von Amts wegen berücksichtigt; ein Einspruch ist insoweit nicht erforderlich“ nicht hinreichend bestimmt ist. Ein Teil-Einspruchsbescheid, der über einen gegen die vorläufige Steuerfestsetzung gerichteten Einspruch entscheidet, ist nicht sachdienlich und damit ermessensfehlerhaft. Es ist nicht sachdienlich im Sinne des § 367 Abs. 2a AO, wenn die Finanzverwaltung über einen Einspruch, der insgesamt die vorläufige Steuerfestsetzung betrifft, zum Teil endgültig entscheiden will.
Volltext des Urteils: //BB-ONLINE BBL2008-1198-2