BFH: Taxiverkehr mit Pferdefuhrwerken
Der BFH hat mit Urteil vom 13.11.2019 – V R 9/18 – wie folgt entschieden:
Ist im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig, kann ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (z. B. mit Pferdefuhrwerken) vorliegen, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext:BB-ONLINE BBL2020-85-4