BFH: Tarifermäßigung gem. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG für mehrjährige Tätigkeit: Prämie für einen Verbesserungsvorschlag sowie anstelle einer Bonuszahlung gewährte Versorgungsleistungen
Der BFH hat mit Urteil vom 31.8.2016 – VI R 53/14 - wie folgt entschieden:
1. Die einem Arbeitnehmer gewährte Prämie für einen Verbesserungsvorschlag stellt keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit dar, wenn sie nicht nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers, sondern ausschließlich nach der Kostenersparnis des Arbeitgebers in einem bestimmten künftigen Zeitraum berechnet wird (Bestätigung des Senatsurteils vom 16. Dezember 1996 VI R 51/96, BFHE 182, 161, BStBl II 1997, 222).
2. Versorgungsleistungen aus einer Pensionszusage, die an die Stelle einer in einem vergangenen Jahr erdienten variablen Vergütung (Bonus) treten, sind keine Entlohnung für eine mehrjährige Tätigkeit.