BFH: Tarifbegünstigte Entschädigung für Ausscheiden eines Mitunternehmers als Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH
Der BFH hat durch Urteil vom24.6.2009 – IV R 94/ 06 entschieden: Wird der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers einer GmbH zur Vermeidung einer Kündigung aufgelöst und erhält der Geschäftsführer in diesem Zusammenhang eine Abfindung, ist diese auch dann eine tarifbegünstigte Entschädigung i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, wenn die GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer in einerMitunternehmerschaft und der Geschäftsführer deren minderheitsbeteiligter Mitunternehmer ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2115-2