FG Hamburg: Stundung erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter- Geschäftsführer ggf. vGA
Das FG Hamburg hat im Urteil vom 28.6.2012 – 2 K 199/10 – entschieden: Längerfristige Stundungen erheblicher Gehaltsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern ohne zeitliche Befristungen oder Festlegung von Überprüfungszeiträumen nebst Maßstäben stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar. Bei der Prüfung, ob ein Versorgungsanspruch eines Gesellschafter-Geschäftsführers noch erdient werden kann, ist ein Anspruch auf eine vorgezogene anteilige Altersrente zu berücksichtigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. des BFH: I B 124/12).
(Newsletter FG Hamburg vom 28.9.2012)