FG Münster: Stückzinsen aus Altanleihen steuerpflichtig
Das FG Münster hat im Urteil vom 2.8.2012 – 2 K 3644/10 E – entschieden: Auch Stückzinsen aus sog. Altanleihen, d. h. aus vor dem 1.1.2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapieren, sind zu versteuern. – Zwar hatte der Senat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum BFH zugelassen. Diese wurde allerdings nicht eingelegt. Das Urteil ist also rechtskräftig.
(PM FG Münster vom 15.10.2012)
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