EuGH: Struktur und Satz der für Tabakwaren geltenden Verbrauchsteuern – Grundsatz der Einführung eines Verbrauchsteuersatzes für alle Zigaretten
Der EuGH hat mit Urteil vom 9.10.2014 - C‑428/13 - entschieden: Art. 7 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 6 der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegenstehen, mit der keine für alle Zigaretten geltende gleiche Mindestverbrauchsteuer eingeführt wird, sondern eine Mindestverbrauchsteuer, die nur für Zigaretten mit einem Kleinverkaufspreis gilt, der niedriger ist als bei Zigaretten der gängigsten Preisklasse.