FG Hamburg: Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG
Das FG Hamburg, Urteil vom 24.10.2013 - 4 K 137/12 - wie folgt entschieden: Zur Frage, wem Stromverbräuche in einem Lager zuzurechnen sind, das im Eigentum eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes steht, aber von einem anderen Unternehmen betrieben wird, dem insbesondere die Einlagerung, das Lagern und die Auslagerung der Produkte überlassen wurde. Entscheidend ist, ob das das Lager betreibende Unternehmen als kleinste rechtlich selbständige Einheit i. S. v. § 2 Nr. 4 StromStG anzusehen ist. Das wiederum hängt davon ab, ob es unter Würdigung der Gesamtumstände in der Lage ist, Unternehmerinitiative zu entfalten und inwiefern es Unternehmerrisiko trägt.
--> Revision eingelegt, Az. des BFH VII R 57/13.