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Steuerrecht
02.11.2012
Steuerrecht
Bundeskabinett: Streubesitzdividenden steuerfrei

Das Bundeskabinett hat am 31.10.2012 beschlossen, Streubesitzdividenden auch für ausländische Kapitalgesellschaften steuerfrei zu stellen und setzt mit dieser Maßnahme ein EuGH-Urteil um, in dem dieser verlangt hatte, dass für alle Europäer gleiches Steuerrecht gelten müsse. Damit werden sie Inländern gleichgestellt. Zudem werden Mehrfachbesteuerungen vermieden; so die an eine Unternehmen Dividende zahlende Kapitalgesellschaft hat bereits Körperschaftsteuer entrichtet. Die Oppositionsparteien lehnen die geplante Maßnahme ab, da sie bereits 2013 und 2014 zu Steuerausfällen von jeweils 1,5 Mrd. Euro führen wird; sie vermissen Maßnahmen, die zu keiner oder zumindest zu einer geringen Belastung für die öffentlichen Haushalte geführt hätten. Die Länder hatten verlangt, dass die Steuerbefreiung für Streubesitzdividenden auch für Inländer abgeschafft werden soll; auch eine derartige Maßnahme setze das EuGH-Urteil um, das nur eine Gleichbehandlung von In- und EU-Ausländern im Steuerrecht verlangt habe. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, so dass angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat eine Ablehnung nicht unwahrscheinlich ist (vgl. auch HB vom 1.11.2012, 13).

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