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Steuerrecht
02.01.2012
Steuerrecht
BFH: Streitwert für Klage wegen dem Fünftelsteuersatz unterliegenden Gewinns

Der BFH hat im Beschluss vom 17.11.2011 – IV S 15/10 – entschieden: Der Streitwert für ein Verfahren, in dem um die Qualifikation gesondert und einheitlich festgestellter Gewinne als der Fünftel-Regelung unterliegende außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG gestritten wird, ist pauschal mit 10 % des streitigen Gewinns zu bemessen, wenn nicht Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die betroffenen Mitunternehmer zu einem Großteil die Tarifvergünstigung nach § 34 Abs. 3 EStG beanspruchen können. Unter den Senaten des BFH gibt es keine Mehrheit für eine Anhebung des Streitwerts von Verfahren wegen AdV. Der Streitwert solcher Verfahren wird auch künftig mit 10 % des Streitwerts in der Hauptsache bemessen.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2012-85-5 unter www.betriebs-berater.de

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