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Steuerrecht
02.04.2009
Steuerrecht
BFH: Streitwert bei Grundstücksart „Betriebsgrundstück“

Der BFH hat durch Beschluss vom 19.2.2009 – II E 1/09 – entschieden: Wird über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaftoder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück als Grundstücksart „Betriebsgrundstück“ festzustellen ist, ist der Streitwert pauschal, aber gestaffelt wie folgt anzusetzen: a) Bei Grundstückswerten bis einschließlich 512 000 Euro mit 10 % der Wertdifferenz zwischen dem festgestellten Grundstückswert und demjenigen Wert, mit dem das Grundstück als Betriebsgrundstück in die Steuerbemessungsgrundlage eingehen würde; b) bei Grundstückswerten bis einschl. 12 783 000 Euro mit 20 %dieserWertdifferenz; c) bei darüber hinausgehenden Grundstückswerten mit 25 % dieser Wertdifferenz.

Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2009-747-2

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