FG Saarland: Streitwert bei Feststellung nach Abgabe einer StraBEG-Erklärung
Das FG Saarland hat mit Beschluss vom 2.5.2013 -1 K 1442/10 - wie folgt entschieden: Regelt ein an einer Personengesellschaft beteiligter Gesellschafter seine steuerlichen Verhältnisse mit dem FA durch eine Erklärung nach dem Stra-BEG und entsteht im Anschluss daran ein Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit der daraufhin geänderten einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheide, so sind die Einkünfte, die auf den Gesellschafter entfallen, der die StraBEG-Erklärung abgegeben hat, bei der Streitwertfestsetzung nicht zu berücksichtigen.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.
(PM FG Saarland vom 6.8.2013)
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1942-3 unter www.betriebs-berater.de