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Steuerrecht
02.03.2011
Steuerrecht
Bundestag: Strafbefreiende Selbstanzeige in schweren Fällen nicht mehr „zum Nulltarif"

Wie die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verlauten ließ, haben sich die Finanzpolitiker der Regierungskoalition in der Beratung zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz auf die Einführung eines Zuschlags für Steuerhinterzieher bei Inanspruchnahme einer strafbefreienden Selbstanzeige verständigt. Wer mehr als 50 000 Euro hinterzogen hat, wird bei einer strafbefreienden Selbstanzeige künftig nur noch dann straffrei ausgehen, wenn er einen extra Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern bezahlt.  Ferner greifen das Verbot der Teilselbstanzeige sowie der Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung und nicht erst bei Erscheinen des Prüfers.

(PM CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.2.2011)

--> Der Finanzausschuss hat am 23.2.2011 seine Beratungen zum Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (BT-Drs. 17/4182 und 17/4802) nach Anhörung von Sachverständigen noch nicht abgeschlossen, sondern will den Entwurf in seiner Sitzung am 16.3.2011 weiter beraten. Die Bewertung der Anhörung wird kontrovers ausgelegt.

(hib vom 23.2.2011)

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