BFH: Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften i. R. v. Anteilsan- bzw. verkäufen körperschaftsteuerpflichtig
Der BFH hat mit Urteil vom 6.3.2013 - I R 18/12 - wie folgt entschieden: Gemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen i. S. des § 20 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG 2002 führen, außer Ansatz. Prämien, welche der Veräußerer als sog. Stillhalter für Optionsgeschäfte im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung solcher Anteile vereinnahmt, gehören dazu nicht.