BFH: Steuerwert einer gemischten Schenkung
Der BFH hat mit Beschluss vom 5.7.2018 – II B 122/17 – wie folgt entschieden:
Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der – ggf. kapitalisierten
– Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2018-1877-1