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Steuerrecht
08.08.2018
Steuerrecht
BFH: Steuerwert einer gemischten Schenkung

Der BFH hat mit Beschluss vom 5.7.2018 – II B 122/17 wie folgt entschieden:

Der Wert der Bereicherung ist bei einer gemischten Schenkung durch Abzug der – ggf. kapitalisierten
– Gegenleistung vom Steuerwert zu ermitteln. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Steuerwert hinter dem gemeinen Wert zurückbleibt.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext unter BBL2018-1877-1

 

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