Bundesrat: Steuervereinfachungsgesetz 2013
Der Bundesrat berät am 14.3.2014 über den Gesetzesentwurf der Länder Hessen, Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG2013). Der Gesetzesvorschlag, der inhaltlich dem Gesetzesentwurf der vorangegangenen Legislaturperiode entspricht (Bundesrat Drucksache 684/12), beinhaltet die folgenden Maßnahmen: Wegfall der steuerlichen Ausnahmen für den „Carried Interest", Vereinfachung des Verlustabzugs nach § 15a EStG bei Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft oder vergleichbaren, in der Haftung beschränkten Beteiligungen, Senkung der Freigrenze für Sachbezüge in § 8 Abs. 2 S. 9 EStG auf 20 Euro, Begrenzung der Steuerfreiheit der Arbeitgeberleistungen zur Kinderbetreuung bei Wegfall des bisherigen „Zusätzlichkeitskriteriums", Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren, Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, Pauschalierung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer, Sockelbetrag von 300 Euro bei der Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen, Neuregelung beim Abzug von Unterhaltsleistungen an Personen mit Wohnsitz in Ländern außerhalb des EU/EWR-Raumes, Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen bei gleichzeitiger Neuregelung des Einzelnachweises tatsächlicher Kosten und die Dauerwirkung der Übertragung des Pauschbetrags eines behinderten Kindes auf die Eltern sowie Neuregelung beim Abzug und Nachweis von Pflegekosten. Der Gesetzentwurf ist abrufbar unter www.bundesrat.de.