Bundesregierung: Steuervereinfachungsgesetz 2011 - Anrufung des Vermittlungsausschusses
Die Bundesregierung hat am 31.8.2011 mitgeteilt, dass sie den Vermittlungsausschuss zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 anrufen wird. da sie ein besonderes Interesse am Zustandekommen des Gesetzes habe. Es enthalte zahlreiche wichtige Maßnahmen zur Steuervereinfachung, von denen sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Unternehmen profitieren.
Die Länder hatten das Steuervereinfachungsgesetz im Bundesrat im Juli 2011 vorerst gestoppt (vgl. auch BB 2011, 1750). Der Bundesrat lehnte insbesondere die Möglichkeit ab, nur alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen.
(Quelle: PM Bundesregierung vom 31.8.2011)