BT: Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) öffentliche Anhörung
Am 27.3.2017 fand im federführenden Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) statt. Die Spitzenverbände lehnten es ab, dass meldepflichtige Stellen wie Banken bei Verstößen gegen die Meldepflicht für entgangene Steuern haften sollen. Auch die BStBK empfahl, bei der Einführung neuer Meldepflichten darauf zu achten, diese nicht zu überlasten bzw. „nichts Unmögliches von ihnen zu verlangen“. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhobene Forderung nach einer Bundessteuerverwaltung lehnte die BStBK ab. Zustimmung für die Neuregelung gab es dagegen vom DGB und der Steuer-Gewerkschaft. Der Fondsverband BVI plädierte in der Anhörung u. a. dafür, das Inkrafttreten der Investmentsteuerreform um ein Jahr auf 2019 zu verschieben. Aufgrund der Komplexität der Neuregelungen sei eine Umsetzung in diesem Jahr nicht realistisch. Die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 27.4.2017 terminiert.
(BT PM vom 27.3.2017)