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Steuerrecht
26.03.2013
Steuerrecht
Hessisches FG: Steuerstundungsmodell i. S. d. § 15b Abs. 1 EStG

Ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b Abs. 1 EStGliegt vor,wenn aufgrund einermodellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzieltwerden sollen. Das Halten einer Schuldverschreibung über die Beteiligung an einer verwaltenden Personengesellschaft kann ein Steuerstundungsmodell im Sinne des § 15b EStG darstellen. § 15b EStG ist nicht verfassungswidrig. Das Urteil ist nicht rechtkräftig; Revison wurde eingelegt (Az. des BFH: VIII R 7/13).

Hessisches FG, Urteil vom 17.10.2012 – 1 K 2343/08

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-790-1 unter www.betriebs-berater.de

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