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Steuerrecht
28.05.2018
Steuerrecht
BMF: Steuerschuldnerschaft des Leistungsemfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG, Anzahlungen

BMF, Schreiben vom 18.5.2018 – III C 3 – S 7279/11/10002-10

Das BMF hat klargestellt, dass der leistende Unternehmer dann die Umsatzsteuer schuldet, wenn die Voraussetzungen für die Steuerschuld des Leistungsempfängers im Zeitpunkt der Vereinnahmung der Anzahlungen nicht vorlagen. Lagen sie in diesem Zeitpunkt vor, bleibt es bei der bisherigen Besteuerung der Anzahlungen beim leistenden Unternehmen (BGH, Urteil vom 21.6.2001 – V R 68/00, BStBl. II 2002, 255).

Das BMF hat den UStAE entsprechend geändert und Abschn. 13.5 um einen neuen Absatz 8, Abschn. 13b.12 Abs. 3 um zwei Sätze und Abschn. 13.5 um einen neuen Absatz 6 ergänzt.

 

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