R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
29.01.2019
Steuerrecht
BMF: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 5 S. 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG; Anwendung des § 27 Abs. 19 UStG; Auswirkungen des BFH-Urteils vom 27.9.2018 - V R 49/17

Der BFH hat in dem o.a. Urteil entschieden, dass ein Bauträger, der aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert hat, das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung entgegen der Verwaltungsauffassung (BMF-Schreiben vom 26.7.2017, BStBl. I 2017, 1001, Tz. 15a) geltend machen kann, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das Finanzamt besteht.

Mit dem vorliegenden BMF-Schreiben wird in Folge des BFH-Urteils vom 27.9.2018 – V R 49/17 – die Tz. 15a des BMF-Schreibens vom 26.7.2017aufgehoben.

BMF, Schreiben vom 24.1.2019 – III C 3 – S 7279/19/10001 :001 / IV A 3 – S 0354/14/10001 :019

stats