BFH: Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang – Auswahlermessen des FA bei der Heranziehung von Gesamtschuldnern zur Grunderwerbsteuer
Der BFH hat mit Urteil vom 30.8.2017 – II R 48/15 – wie folgt entschieden:
Der Veräußerer schuldet in den Fällen des einheitlichen Erwerbsvorgangs die Grunderwerbsteuer in voller Höhe auch dann, wenn nicht er selbst, sondern ein Dritter zivilrechtlich zur Gebäudeerrichtung verpflichtet ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2709-4