FG Schleswig-Holstein: Steuersatz für Handelsvertreter-Entschädigung
Eine monatliche Entschädigung an einen Handelsvertreter wegen Nichtausübung der Handelsvertretung unterliegt grundsätzlich nicht dem ermäßigten Steuersatz, da dann weder ein Veräußerungsgewinn vorliegt noch eine Betriebsaufgabe. Es handelt sich vielmehr um eine Betriebsverlegung, die nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1 EStG unterliegt. Das FG hat die Revision zugelassen (Az. des BFH: X R 14/13).
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.2.2013 - 3 K 111/12