BFH: Steuerrechtlicher Verlustvortrag eines Betriebes gewerblicher Art - Verlustverrechnung bei der Trägerkörperschaft?
Mit Urteil vom 23.1.2008 - I R 18/07 - hat der BFH entschieden, dass Verluste eines Betriebs gewerblicher Art, der als Regiebetrieb geführt wird, im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen gelten und zu einem entsprechenden Zugang im steuerlichen Einlagekonto führen. Die Trägerkörperschaft kann den für den Betrieb gewerblicher Art festgestellten steuerrechtlichen Verlustvortrag nicht mit Gewinnen aus einem Folgejahr verrechnen; soweit diese nicht den Rücklagen zugeführt werden, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor.
Volltext des Urt.: //BB-Online BBL2008-1143-4