Senat für Finanzen Berlin: Steuerprüfungen bei Gastronomiebetrieben
Nachdem die Berliner Finanzverwaltung 2017 schwerpunktmäßig das Taxigewerbe geprüft hat, lag im Jahr 2018 der Fokus auf den steuerlichen Überprüfungen im Gastronomiebereich. Hierzu zählen neben Gaststätten und Restaurants auch Imbissstuben, Cafés, Eissalons, Caterer, Schankwirtschaften und ähnliches. Diese Prüfungen werden in 2019 fortgesetzt.
Zum 1.1.2016 – dem Stichtag zur Einordnung der Betriebe in Größenklassen – gab es in Berlin rund 15 000 Gastronomiebetriebe. Seit dem 1.1.2018 steht der Finanzverwaltung das Instrument der Kassen-Nachschau rechtlich zur Verfügung.
Die Umsatzsteuer-Sonderprüfungsstellen der Finanzämter für Körperschaften führten in 2018 insgesamt 575 Kassen-Nachschauen in Gastronomiebetrieben durch. Dabei werden die gespeicherten Geldbewegungen der Kasse ausgelesen und auf Plausibilität kontrolliert. Gibt es keine elektronische Kasse, wird ein Kassensturz gemacht. Die Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder prüfen die verzeichneten Einnahmen und Ausgaben. Die so erworbenen Kenntnisse können in der anschließenden Betriebsprüfung häufig sehr gut genutzt werden.
Im selben Zeitraum wurden von den Betriebsprüfungsstellen der Berliner Finanzämter 1 132 Betriebsprüfungen nach § 193 AO abgeschlossen, und so das erklärte Ziel von 1 000 Betriebsprüfungen in 2018 erreicht. Davon wurden bereits 775 Prüfungen ausgewertet. Die daraus resultierenden geänderten Steuerbescheide führten zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 18,5 Mio. Euro für das Land Berlin.
Für das Kalenderjahr 2019 ist die Überprüfung von mindestens weiteren 1 000 Betrieben geplant. Bis zum 28.2.2019 haben die Prüfungsstellen der Finanzämter für Körperschaften bereits weitere 44 Kassen-Nachschauen und die Betriebsprüfungsstellen aller Berliner Finanzämter weitere 227 Betriebsprüfungen bei Gastronomiebetrieben durchgeführt.
(PM Senatsverwaltung für Finanzen Berlin vom 21.3.2019)