FG Düsseldorf: Steuerpflicht von Zahlungen einer luxemburgischen Investmentgesellschaft in der Rechtsform einer SICAV
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.10.2017 – 6 K 1141/14 K, G, F – wie folgt entschieden:
1. Ausschüttungen der SICAV stellen Dividenden i. S. d. Art. 20 Abs. 2 S. 3 DBA Luxemburg a. F. dar.
2. Die investmentsteuerliche Semi-Transparenz der SICAV steht der Qualifizierung als Dividenden nicht entgegen.
3. Die Steuerbefreiung ist auch nicht nach der unilateralen Switch-Over-Klausel des § 50d Abs. 9 S. 1 Nr. 1 EStG ausgeschlossen.
(Leitsätze der Redaktion)
--> Das FG hat die Revision zugelassen.