BFH: Steuerpflicht von Erstattungszinsen, AdV
Der BFH hat im Beschluss vom 22.12.2011 - VIII B 190/11 - entschieden: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob 2008 zugeflossene Erstattungszinsen zur Einkommensteuer der Jahre 2001 bis 2003 als Einnahmen aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 vom 8.12.2010 (BGBl. I 2010, 1770) der Steuer unterliegen. Die Zweifel bestehen insbesondere wegen der rückwirkenden Anwendung der Vorschrift.
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