FG Münster: Steuerpflicht für Krankenhausumsätze einer Privatklinik europarechtskonform?
Das FG Münster hat durch Beschluss vom 18.4.2011 – 15 V 111/11 U – ernstliche Zweifel geäußert, ob sich Steuerpflichtige für die Befreiung von der Umsatzsteuer nicht unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. B MwStSystRL berufen können, weil die Regelung des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG n. F. nicht gemeinschaftsrechtskonform ist und Steuerpflichtige die unter der genannten Richtlinienbestimmung genannten Bedingungen erfüllen.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2011-1302-1 unter www.betriebs-berater.de