BFH: Steuerpflicht des Sponsoring gemeinnütziger Vereine
Mit Urteil vom 7.11.2007 – I R 42/06 – hat der BFH entschieden, dass Sponsorengelder, die ein gemeinnütziger Sportverein erhält, körperschaftsteuerpflichtig sind, wenn der Verein dem Sponsor im Gegenzug das Recht einräumt, in der VereinszeitungWerbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder über diese Themen zu informieren. Zugleich sind die Gegenleistungen mit dem regulären und nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von nur 7% zu versteuern. Der Verein unterhält insoweit einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.