BFH: Steuerpauschalierung für betrieblich veranlasste Zuwendungen
Der BFH hat mit Urteil vom 12.12.2013 – VI R 47/12 - entschieden: 1. Betrieblich veranlasste Zuwendungen i. S. des § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 37b Abs. 2 EStG sind nur solche Zuwendungen, die durch einen Betrieb des Steuerpflichtigen veranlasst sind. 2. Der Antrag auf Beiladung mehrerer tausend Steuerpflichtiger nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO ist unsubstantiiert und damit unbeachtlich, wenn das FA die Dritten dem FG nicht hinreichend konkret benennt. In diesem Fall kann die grundsätzlich zulässige Beiladung unterbleiben.