BFH: Steuerliche Zurechnung eines Teilgeschäftsanteils im Rahmen einer Quotentreuhand
Der BFH hat durch Urteil vom6.10.2009 – IX R 14/ 08 – entschieden: Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamenTreuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbstständigen Geschäftsanteil, sondern – als sog. Quotentreuhand – lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird. Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO und stellt damit einen treugutfähigenGegenstand dar.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-665-2