BFH: Steuerliche Einordnung von Kundenstamm und Know-how
Der BFH hat mit Urteil vom 26.11.2009 – III R 40/ 07 – entschieden: Werden „Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf die Lieferanten“ vom Einzelunternehmen an eine neu gegründete, die Geschäfte fortführende GmbH verpachtet, so kann dies steuerlich anzuerkennen sein, wenn es sich beim Kundenstamm und Know-how nicht um den Geschäftswert handelt, sondern um ein oder mehrere immaterielle Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, die selbständig übertragen werden können.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-469-1