BFH: Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemaligen Mitunternehmer
Der BFH hat mit Urteil vom 6.3.2014 - IV R 14/11 - entschieden: Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz ist auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen, weil § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG nach dem Ausscheiden geleistete Pensionszahlungen den während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bezogenen Sondervergütungen gleichstellt.
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