FG Düsseldorf: Steuerliche Behandlung von Aufwendungen für Herrenabende
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 31.7.2018 – 10 K 3355/16 F,U - entschieden:
Aufwendungen für die Ausrichtung so genannter „Herrenabende“ sind wegen einer privaten Mitveranlassung nur hälftig als Betriebsausgaben abziehbar, wenn sowohl Gäste aus dem privaten wie auch aus dem beruflichen Umfeld der Partner des Steuerpflichtigen teilnehmen.
(Leitsatz der Redaktion)
→ Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.