BMF: Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
Das BMF hat ein ausführliches Schreiben veröffentlicht, das die Besteuerung der Einkünfte aus unselbständiger Arbeit nach den DBA regelt. Die Regelungen sind ab 1.1.2015 anzuwenden.
Auf Antrag des Steuerpflichtigen können die Regelungen in allen offenen Fällen angewendet werden.
BMF-Schreiben vom 12.11.2014 - IV B 2 - S 1300/08/10027