BMF: Steuerliche Behandlung der Leistungen des Deutschen Jugendherbergswerks und dessen angeschlossener Verbände (§§ 14, 64, 68 Nr. 1 Buchst. b AO)
BMF, Schreiben vom 18.1.2018 – IV C 4 – S 0187/09/10001 :003
Deutsche Jugendherbergen sind als Zweckbetriebe nach § 68 Nr. 1 Buchst. b) AO steuerbegünstigt. Mit Urteil vom 10.8.2016 (V R 11/15) hat der BFH entschieden, dass die Leistungen an allein reisende Erwachsene einem selbständigen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gem. §§ 14, 64 AO zuzuordnen sind. Es handelt sich insoweit um eine Änderung der Rechtsprechung, die eine Steuerbegünstigung der Leistungen gegenüber dem förderungswürdigen Personenkreis (Kinder, Jugendliche und deren Begleitpersonen) nicht mehr von einer Einhaltung der bislang maßgeblichen 10 %-Grenze bei der Leistungserbringung an allein reisende Erwachsene abhängig macht. Das BMF-Schreiben sieht eine Übergangsregelung für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2017 vor.
Volltext unter BBL2018-278-3