BMF: Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende)
Das BMF hat am 25.11.2014 zur Anerkennung von Aufwandsspenden und Rückspenden als Sonderausgabe gem. § 10b EStG Stellung genommen. Das Schreiben ist ab dem 1.1.2015 anzuwenden. Das BMF-Schreiben vom findet weiter Anwendung auf alle Zusagen auf Aufwendungsersatz sowie auf alle Zusagen auf Vergütungen, die bis zum 31.12.2014 erteilt werden.
Aktuelles BMF-Schreiben IV C 4 - S-2223 / 07 / 0010 :005