BMF: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer der Erd- und Seebebenkatastrophe und der weitergehenden Schäden in Japan im März 2011 (Ergänzung des Schreibens vom 24.3. 2011)
Das BMF durch Schreiben vom 5.4.2011 - IV C 4 - S 2223/07/0015 :005 - das Schreiben vom 24.3.2011 unter dem gleich Az. ergänzt und insbesondere die Abschnitte III. und IV konkretisiert, die regeln, dass Zuwendungen, die an nicht steuerbegünstigte Spendensammler (1.) oder an - nicht mildtätige - steuerbegünstigte Körperschaften (2.) geleistet werden u. a. dann abzugsfähig sein können, wenn diese an gemeinnützige Körperschaften oder an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. eine inländische öffentliche Dienststelle weitergereicht werden.
Hierzu erscheint in Kürze ein Beitrag von Hille/Mühlbrandt.