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Steuerrecht
26.09.2018
Steuerrecht
BMF: Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1.3.2018, 1.4.2019 und 1.3.2020

BMF, Schreiben vom 21.9.2018 – IV C 5 – S 2353/16/10005

Das BMF hat sich zur Anwendung der §§ 6 bis 10 BUKG geäußert und die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab dem 1.3.2018, dem 1.4.2019 und dem 1.3.2020 bekannt gemacht.

 

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