R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
17.10.2008
Steuerrecht
BFH: Steuerhinterziehung keine die Restschuldbefreiung ausschließende unerlaubte Handlung

Durch Urteil vom 19.8.2008 – VII R 6/07 – hat der BFH klargestellt, dass Steuerhinterziehung keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung i. S. d. § 302 Nr. 1 InsO ist. Denn Steuer- und Haftungsansprüche sind eigenständige, dem öffentlichen Recht zugehörige Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die eigenen, von den zivilrechtlichen Deliktsansprüchen unterschiedlichen Regeln unterliegen und deshalb keine Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung darstellen. Der Umstand, dass Steuerhinterziehung mit Strafe bedroht ist, ändert nichts an der rechtlichen Qualifizierung des Steueranspruchs als solchem. Nicht jede Straftat führt zur Versagung der Restschuldbefreiung, sondern nur Insolvenzstraftaten nach den §§ 283–283c StGB, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt haben.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2318-1

stats