BFH: Steuerhinterziehung bei Ausfuhrlieferung
Der BFH hat mit Urteil vom 12.3.2020 – V R 20/19 – entschieden: Das Ausstellen einer unterfakturierten Zweitrechnung führt nicht dazu, die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferung aufgrund einer vom Abnehmer zu Lasten des Steueraufkommens eines Drittstaats begangenen Steuerhinterziehung zu versagen.