R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
17.02.2011
Steuerrecht
BFH: Steuerfreiheit von pauschalen Zuschlägen für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit

Der BFH hat im Urteil vom 16.12.2010 – VI R 27/ 10 – entschieden: Pauschale Zuschläge sind nicht nach § 3b EStG steuerfrei, wenn sie nicht als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, sondern Teil einer einheitlichen Tätigkeitsvergütung sind. Hierfür ist regelmäßig erforderlich, dass in dem Arbeitsvertrag zwischen der Grundvergütung und den Erschwerniszuschlägen unterschieden und ein Bezug zwischen der zu leistenden Nacht- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe hergestellt ist (vgl. BAG, Urteil vom 27.5.2003 – 9 AZR 180/02, Zeitschrift für Tarifrecht 2004, 212).
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-469-2
 
unter www.betriebs-berater.de

stats